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Die aktuellen Sonderregelungen zum Entlassmanagement sind an die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gebunden. Diese wurde nun bis zum 06. April 2023 verlängert. Damit gilt weiterhin:

Die Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung begonnen werden und die Verordnung ist bis zum 21. Tag nach der Entlassung gültig. Die Verordnungsmenge ist dabei abhängig von der Behandlungsfrequenz vom Krankenhausarzt so zu bemessen, dass der 14-Tages-Zeitraum nicht überschritten wird.