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Einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft aus

Begründung
Er begründete diese Entscheidung wie folgt: "Die Immunprophylaxe ist wirkungslos, die einrichtungsbezogene Impfung ist nicht mehr darstellbar", so Lauterbach. Obwohl die Fallzahlen derzeit niedrig seien, müsse man weiter vorsichtig sein. Die Diskussion um Lockerungen der Isolationspflicht halte Lauterbach für medizinisch und epidemiologisch falsch. Die Corona-Testverordnung werde deshalb bis Ende Februar weitergeführt.
Vom 1. Januar 2023 werden die Impfungen nach Aussage von Lauterbach ausschließlich über die Arztpraxen stattfinden und über die GKV abgerechnet. Grund: Die Bundesländer hätten die Impfzentren abgebaut.