
Fortbildungspunkte: 16
Kurspreis für Nicht-Mitglieder: 350,00 €

Kursbeschreibung
Das Modul Therapie A
- besteht aus zwei Kursteilen à 8 UE
- beide Kursteile bauen inhaltlich aufeinander auf und können beim Veranstalter nur gemeinsam gebucht werden
- zwischen beiden Kursteilen erhalten die Teilnehmer:innen Befunde realer Patient:innen zur Bearbeitung
- ist Voraussetzung zur Teilnahme am Modul Therapie B
- kann unabhängig von Modul Therapie B gebucht werden, daher auch bei unterschiedlichen Veranstaltern
Inhalte:
Einführung in urologische, (uro-)gynäkologische und (kolo-) proktologische Dysfunktionen
- Pathoanatomie
- Pathophysiologie
Der physiotherapeutische Befund in der kurativen KontinenzPhysiotherapie:
- Durchführung, Analyse, Interpretation
- Therapieziele
Anhand von Fallbeispielen
- Befundorientierte Therapieplanung
- Dokumentation im Therapieverlauf
- Re-Befund
Voraussetzung: Zur Teilnahme am Modul Therapie A berechtigen folgende absolvierte Kurse:
- Modul Basis, nicht älter als 12 Monate
- Modul BeckenbodenSchule, nicht älter als 24 Monate
- Modul Funktionelle Rückbildung, nicht älter als 24 Monate
- Modul Therapie B oder C, nicht älter als 60 Monate
- bis 2024: BasisKurs, bei Kursbeginn nicht älter als 36 Monate
- bis 2024: TherapieKurs, bei Kursbeginn nicht älter als 60 Monate
Begleitliteratur zum Kurs
Das Fachbuch zum Tanzberger-Konzept
R. Tanzberger, A. Kuhn, G. Möbs, U. Baumgartner, M. Daufratshofer, A. Kress
Der Beckenboden – Funktion, Anpassung und Therapie
Das Tanzberger-Konzept®
Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH; 4. erweiterte Auflage 2019
Weitere Informationen
https://www.tanzberger-konzept.de/fachfortbildungen
Kurszeiten
Freitag, 03.07.2026 13:00–20:00 Uhr
Freitag, 10.07.2026 13:00–20:00 Uhr
Auskunft
Bitte senden Sie mit der Anmeldung ihren Teilnahme-Nachweis, siehe Voraussetzungen.
Hier können Sie sich über die Kursstruktur informieren.
Anmeldung
Wichtig:
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme, siehe Link hier: Modul A Kursbeschreibung
Zur Übersicht finden Sie hier die Schaubilder neue Kusstruktur 2025 und Übergangsregelung: