
Marchioninistr. 15
81377 München
Routenplaner
Kursbeschreibung
Für Absolventen der Physiotherapieschulen des Jahrgangs 2024
Voraussetzungen / Bedingungen abweichend von den AGBs:
- Teilnahme nur möglich, wenn bis Kursbeginn das Examen bestanden worden ist.
- Zeugnis oder Berufsurkunde muss vor Kursbeginn vorliegen
- Anmeldungen sind bereits vor dem Examen möglich - bitte Schule und Examenstermin bei der Anmeldung angeben.
- Kostenloser Rücktritt vom Kurs ist 2 Wochen vor Kursstart möglich, wenn der TN das Examen nicht bestanden ist .
Inhalte:
Der Zertifikatskurs Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) qualifiziert zur Behandlung bei chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit
- Muskeldysbalance/-insuffizienz
- krankheitsbedingter Muskelschwäche
- peripheren Lähmungen
Der Kursumfang beträgt 40 Unterrichtseinheiten (UE) in drei Themenblöcken:
I. Trainingsgrundlagen / Trainingslehre
II: Angewandte Trainings- und Bewegungslehre
III: Geräteeinsatz
Abschluss: Die Fortbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Teilnehmer sämtliche Kurseinheiten besucht hat. Der Teilnehmer erhält ein von den gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes Zertifikat.
Hinweis zur Zulassungserweiterung KG am Gerät: Dieser Zertifikatskurs ist nach den Anforderungen der Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen nach § 125 SGB V anerkannt und berechtigt Physiotherapeut/-innen, die unter dieser Abrechnungsposition beschriebenen Leistungen durchzuführen. Eine Zulassungserweiterung für KG am Gerät muss bei den gesetzlichen Kassen von dem niedergelassenen Physiotherapeuten eingereicht werden, um die Heilmittelposition KGG abrechnen zu können. Die Einrichtungsrichtlinien in Bezug auf die gerätegestützte Krankengymnastik sind zudem zu beachten.
Auskunft
Voraussetzung: Examensjahr 2024 - Schulabgänger mit bestandener Prüfung
Die Teilnehmer müssen zum Kursstart eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut nachweisen. Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung. Die Berufsurkunde kann nachgereicht werden.