Gerätegestützte Krankengymnasitk - KG-Gerät Zertifikatskurs
Datum |
Samstag, 15.06.2024–
Sonntag, 23.06.2024 |
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Ort |
Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Universität München
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Kurszeiten |
Tag 1 15.6.2024Datum: Samstag, 15.06.2024 09:00–18:00 Uhr Tag 2 16.6.2024Datum: Sonntag, 16.06.2024 09:00–18:00 Uhr Tag 3 : 22.6.2024Datum: Samstag, 22.06.2024 09:00–18:00 Uhr Tag 4: 23.6.2024Datum: Sonntag, 23.06.2024 09:00–18:00 Uhr |
Auskunft | Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut. Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung. Für Examensabgänger 2024 gelten vergünstigte Kursgebühren: Mitglieder: 320,00 / Nichtmitglieder 420.- Bitte Abschlusszeugnis oder Urkunde der Anmeldung beifügen. |
Veranstalter |
Landesverband Bayern im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. |
Kursnummer | 202472 |
Fortbildungspunkte | 40 |
Referent(in) | Baumeister, Günther |
Preis für Mitglieder | € 390,00 |
Preis für Nichtmitglieder | € 490,00 |
Inhalt
Inhalte:
Der Zertifikatskurs Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) qualifiziert zur Behandlung bei chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit
Muskeldysbalance/-insuffizienz
krankheitsbedingter Muskelschwäche
peripheren Lähmungen
Der Kursumfang beträgt 40 Unterrichtseinheiten (UE) in drei Themenblöcken:
I. Trainingsgrundlagen / Trainingslehre
II: Angewandte Trainings- und Bewegungslehre
III: Geräteeinsatz
Abschluss: Die Fortbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Teilnehmer sämtliche Kurseinheiten besucht hat. Der Teilnehmer erhält ein von den gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes Zertifikat.
Hinweis zur Zulassungserweiterung KG am Gerät: Dieser Zertifikatskurs ist nach den Anforderungen der Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen nach § 125 SGB V anerkannt und berechtigt Physiotherapeut/-innen, die unter dieser Abrechnungsposition beschriebenen Leistungen durchzuführen. Eine Zulassungserweiterung für KG am Gerät muss bei den gesetzlichen Kassen von dem niedergelassenen Physiotherapeuten eingereicht werden, um die Heilmittelposition KG-Gerät abrechnen zu können. Die Einrichtungsrichtlinien in Bezug auf die gerätegestützte Krankengymnastik sind zudem zu beachten.
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