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19.12.2017

vdek: Die neuen Gebühren ab 01.12.2017 stehen fest

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach sechs langen und extrem zähen Verhandlungsrunden ist es endlich geschafft: Die neuen vdek-Gebühren ab 01.12.2017 stehen fest.

Die neuen Gebühren ab 01. Dezember 2017 gelten für Verordnungen mit Ausstellungsdatum nach dem 30.11.2017. Abrechnungen mit neuen Preise dürfen frühestens ab dem 21. Dezember 2017 bei den Krankenkassen eingereicht werden.

Die neuen Preislisten haben wir unseren freiberuflichen Mitgliedern bereits zugeschickt, sie stehen parallel dazu allen Mitgliedern im Download-Bereich unserer Homepage www.bay.physio-deutschland.de zur Verfügung (Achtung: einloggen erfoderlich!).


Bitte entschuldigen Sie die etwas späte Information - es mussten noch wichtige rechtliche Aspekte in einer Zusatzvereinbarung geklärt werden.  

Die Ersatzkassen und die physiotherapeutischen Berufsverbände PHYSIO-DEUTSCHLAND, IFK, VDB und VPT haben zum 01.12.2017 und 01.04.2018 eine zweistufige Gebührenanpassung mit einem Gesamterhöhungsvolumen in Höhe von 17,7 Prozent vereinbart.

Nach der Gebührenanpassung zum  01.01.2017 in Höhe von 2,5 Prozent konnten wir bei den Ersatzkassen für das laufende Jahr eine weitere Erhöhung von 7 Prozent verhandeln, die ab dem 01.12.2017 gilt. Die Erhöhung wird strukturell verteilt. Im kommenden Jahr folgt dann nochmals eine deutliche Anpassung: Ab dem 01.04.2018 gibt es ein Plus von 10 Prozent, welches wir erneut strukturell verteilen werden. Damit haben wir insgesamt eine Preisanpassung von + 20,64 Prozent erreicht!

In einer dritten Stufe wird zum 01.10.2019 in den Ländern, in denen die AOKen im Durchschnitt  höhere Vergütungen zahlen (Stichwort Finanzvolumen), entweder

Variante A) das entsprechend höhere Volumen auf die vdek-Preise aufgeschlagen (was in Bayern beispielsweise zu einem Aufschlag in Höhe von ca. 12 Prozent führen würde)

oder

Variante B) es werden die im entsprechenden Bundesland mit der AOK vereinbarten Preise komplett übernommen (was in Bayern beispielsweise zu einem Aufschlag in Höhe von ca. 12 Prozent führen würde).


Welche Variante in Kraft treten wird, werden wir im Jahr 2019 entscheiden, je nachdem, wie die Frequenzen verteilt sein werden und welche Möglichkeit sich über die PUG-Regelung im Folgejahr ergeben können.

Die Gesamtsteigerung für Bayern im Überblick:
2017:     9,5 % (2,5 % plus 7%)
2018:     10%
2019:     ca. 12 %
Gesamt: ca.  31,5 % !!

Die Verhandlungen standen dabei mehrfach kurz vor dem Scheitern, ging es doch für die Ersatzkassen um ein Anpassungsvolumen von knapp 300 Mio. Euro im Jahr. Wir sind sehr froh, dass wir uns mit den Ersatzkassen noch im allerletzten Moment einigen konnten. Das war ein richtig schweres Stück Arbeit und bedurfte großen Verhandlungsgeschicks.

Unser Hauptargument für den großen Nachholbedarf war der Fachkräftemangel, der unter anderem durch die eher niedrigen Gehälter, die in den Praxen nachweislich nur gezahlt werden können, bedingt ist.

Als Verband, der bewusst die Anliegen aller Physiotherapeuten vertritt, möchten wir Ihnen als Praxisbesitzer ans Herz legen, einen angemessenen Anteil der Gebührenerhöhungen an Ihre angestellten Physiotherapeuten/innen weiterzugeben – natürlich auch in Abhängigkeit vom Umsatzanteil der gesetzlichen Krankenkassen.

Sie können das sehr gerne mit einem Hinweis an Ihre Mitarbeiter verbinden, dass die Gebührenerhöhung, von denen auch sie profitieren, nur durch den Einsatz der Berufsverbände möglich wurde – und dass PHYSIO-DEUTSCHLAND als Verband auch angestellten Kollegen offen steht. Wir brauchen für die zukünftigen Aufgaben Solidarität!

Vielen Dank!

Viele Grüße
Ihr Vorstand Markus Norys