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23.08.2018

Eilmeldung zur DGUV

Unfallversicherungsträger haben neuer Preisvereinbarung 2018/2019 zugestimmt.

Die neuen Vergütungen – gütig ab 01. August 2018, siehe hier – können ab sofort gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern abgerechnet werden!

Die neuen Gebühren können berechnet werden, wenn die erste Behandlung einer ärztlichen Verordnung nach dem 31. Juli 2018 durchgeführt wurde. Verordnungen mit Behandlungsbeginn vor dem 01. August 2018 sind komplett nach den bisherigen Gebühren abzurechnen.