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19.04.2023

Bundesbeihilfe: Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge zum 01. Mai 2023

Am 18. April 2023 hat das Bundesministerium des Innern über Anpassungen der beihilfefähigen Höchstbeträge auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. Mai 2023 informiert.

Die Anpassungen gelten ab dem 01. Mai 2023 für alle Bundesbeamtinnen und -beamten. Ob und gegebenenfalls wann die Bundesländer die jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen anpassen, ist aktuell noch offen. 

Hinweis: Beihilfe ist eine Teilerstattung von Kosten

Beamte sind Privatpatienten. Die vom Dienstherrn der Beamtinnen und Beamten gewährte Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Betonung liegt dabei auf Unterstützung. Differenzen zu den tatsächlichen Behandlungskosten muss der Patient beziehungsweise die Patientin selbst tragen oder auch diese Erstattung durch eine entsprechende private Zusatzversicherung absichern.

Empfehlung für Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern

Grundlage für die Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen mit Privatpatienten sollte stets der mit dem Patienten vereinbarte Honorarvertrag sein, in dem Preis und Leistung vertraglich vereinbart werden. Wenn keine vertragliche Vereinbarung getroffen wird, gilt die ortsübliche Vergütung im Sinne des § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Immer häufiger gibt es dann aber Ärger, wenn die private Krankenversicherung behauptet, der Behandler mache überzogene Honorare geltend. Der dann entstehende Ärger ist nicht nur lästig, sondern ohne Weiteres vermeidbar, wenn der Behandler vor Therapiebeginn klare Vereinbarungen mit dem Patienten trifft.

Bayern:

In Bayern haben wir bereits das für die Beihilfesätze zuständige Finanzministerium kontaktiert. Dieses informierte uns unlängst, dass noch keine Entscheidung bzgl. einer Anpassung gefallen sei. Wir bleiben dran und informieren Sie selbstverständlich, sobald es Neuigkeiten gibt.