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21.03.2017

HHVG beschlossene Sache – was erwartet uns in den kommenden Monaten?

Am 16. Februar 2017 hat der Deutsche Bundestag das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beschlossen, zum 1. April wird es in Kraft treten. Es soll spürbare Verbesserungen für die Physiotherapeuten bringen – aber was bedeutet das konkret?

Das HHVG sieht für den Bereich der physiotherapeutischen Versorgung mehrere konkrete Veränderungen vor:

-    Die Deckelung bei Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern durch die Bindung an die Grundlohnsumme soll in den kommenden drei Jahren, also von 2017 bis 2019, wegfallen.

In der Vergangenheit waren die Verhandlungen zwischen den physiotherapeutischen Berufsverbänden und den Krankenkassen durch die sog. Grundlohnsummenanbindung gedeckelt. Die Vergütungserhöhungen sollten von Seiten des Gesetzgebers nicht größer ausfallen als die jeweilige Entwicklung der Grundlohnsumme. Dies bedeutete eine starke Einschränkung, da dieser Wert in den vergangenen Jahren immer im sehr niedrigen, einstelligen Bereich lag.

Für die nächsten drei Jahre fällt diese Deckelung jetzt weg. Theoretisch könnten die Verbände ab sofort also jede beliebige Summe fordern. Dass man unter Vertragspartnern auf einen vernünftigen Nenner kommen muss, ist klar. Die Verbände werden also Vergütungserhöhungen fordern, die sie für angemessen halten und die gleichzeitig in einem für die Allgemeinheit vertretbaren Rahmen bleiben. Deshalb gehen wir auch davon aus, dass wir uns mit den Kassen einigen werden. Trotzdem besteht natürlich die Möglichkeit, dass wir keinen gemeinsamen Weg finden und es zu Schiedsverfahren kommt. Wir waren in der Vergangenheit stets bestrebt, solche Schiedsverfahren wenn immer möglich zu vermeiden. Denn in der Regel zogen sich diese über Monate hin – Monate, in denen es keine Gebührenerhöhungen gab. Aber auch das wird sich mit dem HHVG ändern:

-    Schiedsverfahren werden beschleunigt.

Damit würde es im Falle von Schiedsverfahren deutlich schneller als bisher zu einem Ergebnis kommen. Für solche Fälle ist es extrem wichtig, gewappnet zu sein und die – in der Regel fachfremden – Schiedspersonen mit schlagkräftigen Argumenten zu überzeugen. Unser Projekt „PhysioPraX“, das valides Datenmaterial über die betriebswirtschaftliche Situation in physiotherapeutischen Praxen liefert, wird hier also noch mal an Bedeutung gewinnen. Im Interesse aller rufen wir alle Praxisinhaber dringend dazu auf, sich zu beteiligen! Informationen zum Projekt erhalten Sie in der Geschäftsstelle des LV Bayern unter 089/462323-0 oder auf der Homepage des Projekts www.bwa-physioprax.de.

Eine weitere wichtige Änderung, die das HHVG vorsieht:

-    Flächendeckende Modellvorhaben zur Blankoverordnung sollen implementiert werden.

Eine Blankoverordnung sieht vor, dass der Patient nur zu Beginn der Behandlung eine Heilmittelverordnung benötigt. Über den weiteren Behandlungsablauf entscheidet dann der Therapeut. Für den Therapeuten bedeutet dies primär natürlich mehr Freiheiten, auf der anderen Seite aber auch mehr Verantwortung. Details zu den Vorhaben sind bisher nicht geklärt. Als Verband stehen wir aktuell mit allen Beteiligten in engem Kontakt, um zeitnah befriedigende Lösungsvorschläge präsentieren zu können. Wir gehen davon aus, dass uns die Ergebnisse und Erfahrungen aus den Modellvorhaben in unserer Forderung nach einem Direktzugang zum Physiotherapeuten unterstützen werden.